Patente und Gebrauchsmuster
"Heureka!" heißt so etwas wie "ich habe es gefunden". Doch was wurde gefunden oder besser erfunden? Eine Erfindung, d.h. eine Lehre zum Lösen eines technischen Problem, auf die bisher kein Anderer gekommen ist. Genau solche Erfindungen lassen sich mit Patenten und Gebrauchsmustern schützen. Der Patent- oder Gebrauchsmusterschutz ermöglicht es, anderen zu verbieten, diese Lehre anzuwenden.
Ob ein Patentschutz oder ein Gebrauchsmusterschutz sinnvoll ist oder beide sinnvoll sind, ergibt sich schnell in einem ersten Beratungsgespräch.
Marken
"Als Marke können alle Zeichen [...] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden." - § 3 MarkenG
Ein Unternehmen kann mit Marken seine Produkte kennzeichnen, sodass seine Abnehmer durch die Marken einen Hinweis darauf haben, woher die Produkte stammen. Dabei ist das Markenzeichen nicht bloß auf Wörter oder Abbildungen und Logos beschränkt. Vielmehr können Markenzeichen beispielsweise auch Klänge oder dreidimensionale Gestaltungen der Produkte sein.
Designs
Sind eventuell schon die technischen Aspekte eines Produkts durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt und ist der Hinweis auf die Herkunft des Produkts durch eine Marke geschützt, kann optional noch die Ästhetik, d.h. das Design des Produkts geschützt werden. Dabei kann ein eingetragenes Design, früher auch Geschmacksmuster genannt, das Aussehen des Produkt festhalten und gegen Nachahmer schützen.